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Leitfaden für den Export von chinesischen Gummiprodukten in die EU: CE-Kennzeichnung, EU-Bevollmächtigter & REACH-Konformität

Leitfaden für den Export von chinesischen Gummiprodukten in die EU: CE-Kennzeichnung, EU-Bevollmächtigter & REACH-Konformität

22 Jun 2026

Der Export von Gummiprodukten in die EU erfordert die strikte Einhaltung von CE-Kennzeichnung, Registrierung eines EU-Bevollmächtigten, und REACH-Konformität—drei Kernanforderungen, um Zollbeschlagnahmungen und Strafen zu vermeiden. Als professioneller chinesischer Hersteller bieten wir eine Compliance-Komplettlösung für globale Käufer.

 

1. CE-Kennzeichnung: Produktsicherheitspass 

Die CE-Kennzeichnung ist für Gummiprodukte, die in der EU/dem EWR verkauft werden, obligatorisch. Je nach Anwendung müssen die Produkte den relevanten Richtlinien entsprechen:

· Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: Industriedichtungen, Schläuche und Schwingungsdämpfer.

· Bauproduktenverordnung (EU 305/2011): Gummi-Bauteile (Dichtungen, Dichtungsringe).

· PSA-Verordnung (EU 2016/425): Schutzhandschuhe und Sicherheitskomponenten. Wir führen Prüfungen nach EN-Normen durch (z. B. EN 12100), erstellen technische Unterlagen und stellen die Konformitätserklärung (DoC) aus, bevor wir das CE-Zeichen anbringen.

 

2. EU-Bevollmächtigter (EU REP): Obligatorisch für Hersteller außerhalb der EU 

Hersteller außerhalb der EU müssen einen in der EU ansässigen Bevollmächtigten benennen, der als rechtlicher Ansprechpartner für EU-Behörden fungiert. Der EU-Bevollmächtigte verwaltet technische Unterlagen, kümmert sich um die Marktüberwachung und stellt die Rückverfolgbarkeit sicher—ein Muss für die Zollabfertigung und die Konformität nach dem Inverkehrbringen.

 

3. REACH-Konformität: Kontrolle der chemischen Sicherheit 

Gemäß REACH (EG 1907/2006), müssen alle Gummiartikel SVHC (besonders besorgniserregende Stoffe)—derzeit über 240 Stoffe—auf ≤0,1 Gew.-% kontrollieren. Zu den Hauptrisiken gehören PAK, Phthalate (DEHP/DBP), Schwermetalle und restliche Vulkanisationsmittel. Wenn SVHC 0,1 % übersteigt und das jährliche Volumen ≥1 Tonne beträgt, ECHA-Meldung ist erforderlich. Wir führen SVHC-Screening, PAK-Tests und Prüfungen auf beschränkte Stoffe durch und stellen vollständige REACH-Konformitätsberichte bereit.

 

Warum Sie uns wählen sollten 

Wir integrieren CE-Prüfung, EU-REP-Dienstleistungen und REACH-Konformität in einen nahtlosen Prozess, der sicherstellt, dass Ihre Gummiprodukte in die EU rechtmäßig, sicher und effizient gelangen.


 
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